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01Wissenschaft

Grad der Behinderung: GdB-Werte für Krankheiten im Überblick

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein wichtiger Maßstab für Menschen mit Behinderung. In diesem Artikel werden die entsprechenden GdB-Werte für verschiedene Krankheiten und Einschränkungen vorgestellt.

Sophie Richter13. Juni 20262 Min. Lesezeit

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein wichtiges Kriterium zur Einstufung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Diese Einstufung erfolgt auf der Grundlage spezifischer gesundheitlicher Einschränkungen und Beeinträchtigungen. Die folgende Übersicht bietet eine klare Anleitung, welche GdB-Werte für welche Krankheiten gelten, um Betroffenen das Verständnis und die Beantragung von Unterstützungsleistungen zu erleichtern.

GdB für körperliche Behinderungen

Körperliche Behinderungen sind oft direkt messbar und beinhalten beispielsweise amputierte Gliedmaßen oder schwerwiegende Bewegungsbeeinträchtigungen. Die entsprechenden GdB-Werte können stark variieren.

  • GdB 50 für eine Amputation eines Fingers oder daumen
  • GdB 70 für Amputation eines Beins
  • GdB 100 für Querschnittslähmung

GdB für psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen werden ebenfalls in das System integriert. Der GdB-Wert hängt von der Schwere der Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Lebensführung ab.

  • GdB 30 bis 40 für leichte Depressionen
  • GdB 50 bis 70 für schwere Depressionen oder Angststörungen
  • GdB 100 für Schizophrenie oder andere schwere psychische Störungen

GdB für Erkrankungen des Nervensystems

Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose oder Parkinson können ebenfalls zu einem hohen GdB führen. Die Einstufung erfolgt nach Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen.

  • GdB 50 für leichte bis moderate Beeinträchtigungen
  • GdB 80 für schwere Beeinträchtigungen
  • GdB 100 im Falle von totalen Funktionsausfällen

GdB für chronische Krankheiten

Chronische Krankheiten, wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, stellen besondere Herausforderungen dar. Der GdB wird durch die Schwere der Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen bestimmt.

  • GdB 30 für gut kontrollierte Erkrankungen
  • GdB 50 für schwere Formen mit häufigen Komplikationen
  • GdB 100 bei schwerwiegenden Folgen, die die Lebensqualität stark beeinträchtigen

GdB für Sinnesbehinderungen

Seh- und Hörbehinderungen werden ebenfalls in diesem System erfasst. Der GdB hängt hier von der Schwere der Einschränkung ab.

  • GdB 20 für leichte Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
  • GdB 50 für mittlere Beeinträchtigungen
  • GdB 100 für völlige Erblindung oder Taubheit

Antragstellung und Nachweisführung

Die Beantragung eines GdB setzt häufig eine medizinische Dokumentation der Erkrankung voraus. Folgende Schritte sollten beachtet werden:

  • Einholung von Arztberichten
  • Zusammentragen relevanter Nachweisdokumente
  • Fristgerechte Einreichung bei den zuständigen Behörden

Zusätzliche Hinweise: Vermeiden Sie unvollständige Unterlagen, die zu Verzögerungen führen können. Eine genaue und umfassende Dokumentation kann den Prozess erheblich beschleunigen.

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